Eine Nachweisbestätigung bezieht sich auf eine Provisionsvereinbarung zwischen Kunde (Auftraggeber) und Makler. Mit ihr bestätigt der Kunde dem Makler das Offerieren eines Kauf- bzw. Mietangebotes und damit das Wirksamwerden der Provisionsvereinbarung. Die bei Erfolg fällige Vermittlungsgebühr wird in der Provisionsvereinbarung festgehalten. Erfolg kann entweder bedeuten, dass der Nachweis über eine Vertragsgelegenheit erbracht wird oder aber, dass es zu einem Vertragsabschluss mit dem Interessenten gekommen ist. (BGH WM 1991, 643). Die vereinbarte Besichtigung ist die Annahme des Maklervertrags (BGH WM 1991, 643) sowie der Nachweis der Vermittlungstätigkeit.

Provision

Allgemein im Kaufvertrag/ Mietvertrag festgehalten. (verbindlich)

Im Normalfall handeln alle Markler gleich, das heisst:

Kaufvertrag - Kaufpreis daraus die Provision 3,57% inkl. 19% MwSt

Mietvertrag - Mietpreis kalt daraus die Provision 2x Monatsmiete + 19% MwSt