Es gilt immer die AGB die mit jedem neuen
Arbeitsvertrag zustande kommt. So mit wird
für einen neuen Vertrag, die alte AGB ungültig
und die neue AGB hat ihre Gültigkeit.(bei Folgeaufträge)
Es gilt immer die AGB die mit jedem neuen
Arbeitsvertrag zustande kommt. So mit wird
für einen neuen Vertrag, die alte AGB ungültig
und die neue AGB hat ihre Gültigkeit.(bei Folgeaufträge)
Footer-Nachricht